Eine Lanze für die Willkür

von

Vielleicht war es ein Fehler, den Beamtenstatus abzuschaffen.

Obwohl der Begriff aus einer anderen Zeit zu stammen scheint, ist es erst 15 Jahre her, dass der Bund das Beamtentum weitgehend abgeschafft hat, nachdem viele Kantone vorausgegangen waren. Die Diskussion drehte sich fast nur noch um den Kündigungsschutz der Staatsbediensteten, der ein Bremsfaktor für Reformen war. Heute sind Staatsangestellte grösstenteils „Sachbearbeiter“ oder Spezialisten wie in der Privatwirtschaft und ihre Privilegien beschränken sich auf allenfalls etwas arbeitnehmerfreundlichere Rahmenbedingungen.

Vom ursprünglichen Beamten, der gewissermassen als verlängerter Arm der Regierung in seinem Tätigkeitsbereich ein kleiner König war, ist kaum mehr etwas übriggeblieben. Zum Glück, werden jene sagen, die schon die Willkür eines kleinen, selbstherrlichen Staatsdieners erlebt haben. Niemand will wehrlos dem Wohlwollen eines Bausekretärs in der Gemeinde oder einer Erwachsenenschutzbehörde ausgeliefert sein. Im Gegenteil: Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass die Entwicklung immer noch in die andere Richtung läuft. Sobald eine Amtsstelle Entscheidungsspielraum hat, wird die Forderung laut, ihn mit Regeln zu beschränken.

Es ist immer die selbe Geschichte: Gross ist im Allgemeinen die Klage über die hohen Kosten des Gesundheitswesens, aber nicht kleiner im Einzelfall der Anspruch an die medizinische Rundumversorgung. Gross ist im Allgemeinen die Klage über die Regulierungsdichte, aber wehe, wenn sich einer von den Behörden ungerecht behandelt fühlt. Dabei ist die Schlussfolgerung naheliegend: Wer das immer dichter gewobene Netz der Paragrafen auslichten will, muss wieder mehr behördliche Willkür in Kauf nehmen.

Der Begriff Willkür war nicht von Anfang an negativ besetzt. Ursprünglich bezeichnete er „die Entscheidungsfreiheit – im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren“. Erst im Lauf der Geschichte wurde er zum Synonym für eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund. Es gäbe durchaus Gründe, den Regler wieder etwas in Richtung von mehr Willkür im ursprünglichen Sinn der Entscheidungsfreiheit zurückzudrehen.

Denkt man die seit Jahrzehnten anhaltende Entwicklung zu flächendeckender Einzelfallregelung konsequent zu Ende, wird eines Tages eine Software Gerichtsurteile fällen und Baubewilligungen ausstellen. Viel unmenschlicher könnte ein Staat nicht mehr werden. Die umfassende Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren, ist auch nicht besser, als die Willkür.

Von solchen Zuständen sind wir weit entfernt. Aber der Perfektionismus hat ein Mass angenommen, bei dem sich die Frage nach Aufwand und Nutzen immer offensichtlicher stellt. Wenn Polizisten den Hauptteil ihrer Arbeitszeit mit Papierkrieg verbringen und ein Normalsterblicher seine Steuererklärung nicht mehr ohne fachliche Unterstützung ausfüllen kann, ist der Zeitpunkt gekommen, die geltende Ordnung zu vereinfachen. Ein Schritt in diese Richtung wäre die Wiedergeburt des Beamten mit hoheitlichen Aufgaben: Auf das öffentliche Wohl verpflichtete Menschen, die im Rahmen einer entrümpelten Gesetzgebung nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sollen sie Privilegien geniessen, aber auch einer verschärften Kontrolle ausgesetzt sein. Zweifellos gäbe es trotzdem wieder mehr Fehlurteile und Behördenwillkür im negativen Sinn. Aber ob das so viel schlimmer wäre als ein Normenperfektionismus, der unendlich viel Zeit, Geld und Beweglichkeit kostet?

Erschienen am 19. Dezember 2015 in der Basler Zeitung

Zurück